Anwalt für Familienrecht in Elsenfeld

Eine Trennung oder Scheidung? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren.

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Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer Trennung, Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Meine Mandanten und Ihr Problem stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgang, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushaltes, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht meiner Kanzlei in Elsenfeld sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Scheidung tragisch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Anwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Elsenfeld nur zustimmen oder sie ablehnen.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Elsenfeld

Ich weiß: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie mich als Anwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn ich weiß, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Elsenfeld werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Themen im Familienrecht

Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld berate ich Sie gerne.

Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

Unter dem Güterrecht versteht man die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld unterstütze Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Elsenfeld und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von Ihrem Anwalt für Familienrecht.

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Hilfe für Familien für die Kindererziehung.

Es kann tatsächlich bis zum 18. Lebensjahr beansprucht werden. Aber was passiert danach?

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Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich weiterhin in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr leistet oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht für sich selbst aufkommen kann. Wenn Sie Fragen zum Thema Kindergeld haben, dann rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Elsenfeld an – als Anwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kindesunterhalt

Wissen Sie, wie viel Unterhalt sie zahlen müssen? Oder wie viel Ihrem Kind monatlich zusteht?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Kindesunterhalts, wobei sie keine Gesetzkraft hat, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt. Anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes kann so der monatliche Unterhaltsbeitrag ausgerechnet werden. Sprechen Sie mich als Ihren kompetenten Anwalt für Familienrecht in Elsenfeld gerne dazu an!

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Nachehelicher Unterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt - nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als langjähriger Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genauste!

Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie schon bald mit einem Anwalt für Familienrecht in Elsenfeld eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.

Scheidung

Eine Scheidung bedeutet leider meistens: sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal nahe standen. Aber sie sollte oder muss kein Anlass dafür sein, dass die Partner mit einem Rosenkrieg auseinander gehen. Eine Scheidung beim Familiengericht einzureichen, also zu beantragen, dass die Ehe geschieden und aufgelöst wird, ist nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt möglich. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wissen Sie, was Sie im ersten Schritt noch beachten müssen, um eine Scheidung einreichen zu können?

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In Deutschland müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, um sich scheiden lassen zu können. Ganz einfach ist es, wenn dies seit einem Jahr in verschiedenen Wohnungen oder Häusern durchgeführt wird und beide ein voneinander unabhängiges Leben führen. Aber nicht immer ist dies problemfrei möglich. In der Praxis leben die Ehepartner noch oft in einer gemeinsamen Wohnung. Machen Sie sich keine Sorgen!

Der Gesetzgeber gibt nicht vor, dass beide Ex-Partner unterschiedliche Wohnstätten haben müssen. Das Getrenntleben wird auch dann akzeptiert, wenn man noch zusammenlebt, aber unabhängig voneinander haushaltet und wirtschaftet. Man kocht separat und teilt sich auch nicht mehr das Schlafzimmer – man spricht hier von „getrennt von Tisch und Bett“. Wichtig ist, dass mindestens ein Ehepartner nicht mehr willens ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Das Trennungsjahr beginnt übrigens dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird.

Sie möchten Geld und Zeit sparen? Dann ist eine einvernehmliche Scheidung vielleicht eine Lösung für Sie. Ich als Anwalt für Scheidungsrecht berate Sie gerne, wann und unter welchen Umständen eine einvernehmliche Scheidung und auch ein gemeinsamer Anwalt für beide Parteien möglich ist.

Die Basis einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und auch bei allen mit der Scheidung zusammenhängenden Fragen kein Streit herrscht.

Das gerichtliche Scheidungsverfahren kann man zusätzlich verkürzen, wenn die sogenannten Scheidungsfolgen schon vorab verbindlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Sollten dabei einzelne Folgesachen streitig bleiben, können sie durch das Gericht vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Sie werden dann gesondert verhandelt, sodass Ihre Scheidung unabhängig von ihnen vollzogen werden kann. Fragen Sie mich als Spezialisten für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall ebenfalls eine Option ist.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

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Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Elsenfeld aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei in Elsenfeld. Ich bin Ihr kompetenter Partner im Familienrecht.

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Sorgerecht

Haben Sie Kinder, ist die zukünftige Erziehung und Pflege dieser oft ein Streitpunkt in der Scheidungsauseinandersetzung. Oft können sich die Eltern nicht einigen, wer sich künftig um die Kinder kümmert. Findet sich gemeinsam keine Lösung, wird das Familiengericht eingeschaltet, um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären.

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Als Regelfall legt das Gesetz beim Sorgerecht die gemeinsame Sorge beider Eltern zugrunde. Normalerweise bleibt bei einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, außer einer der Elternteile beantragt die Übertragung der alleinigen Sorge. Es können aber auch nur Teilbereiche wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld helfe ich Ihnen gerne, wenn es zum Streit um das Sorgerecht kommt.

Trennungsunterhalt

Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin für einander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss.

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Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Bedürftig ist ein Ehepartner dann, wenn er kein eigenes Einkommen hat oder sein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld Ihre Ansprüche. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei an und erhalten Sie eine Ersteinschätzung.

Umgangsrecht

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, aber auch berechtigt. Lebt ein Kind nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern, hat es ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Was ist aber mit nicht-sorgeberechtigten Müttern und Vätern?

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Das Umgangsrecht gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Elternteile. Es beinhaltet sowohl persönlichen Kontakt als auch Telefon-, E-Mail- und Briefkontakt. Doch nicht nur Eltern, sondern auch die Großeltern und anderen Familienangehörigen steht das Umgangsrecht zu. Dabei muss der Umgang förderlich für das Kind sein. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt? Fragen Sie dann unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Meine Kanzlei in Elsenfeld hilft Ihnen kompetent und schnell.

Vaterschaftsanfechtung

Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten?

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Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Elsenfeld verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.

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Vormundschaft

Ein Vormund muss für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn kein Elternteil mehr zur Verfügung steht oder Eltern sich disqualifiziert haben, die Obliegenheiten ihres Kindes verantwortungsvoll zu regeln.

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Diese Kinder benötigen nun eine gesetzliche Fürsorge, da ihre Eltern die elterliche Sorge für die Kinder nicht übernehmen können. Weitere Fragen hierzu beantworte ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Elsenfeld gerne telefonisch oder persönlich.

Vorsorgevollmacht

Niemand denkt gern daran, dass er schwer krank werden oder einen Unfall erleiden könnte. Aber wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind? Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt.

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheiden soll. Was Sie bei einer solchen Vorsorgevollmacht beachten sollten und wie Sie mit einer Patientenverfügung kombiniert werden kann, zeige ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Familienrecht aus meiner Kanzlei in Elsenfeld.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.

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Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Meine Kanzlei in Elsenfeld hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Rechtsanwalt an für einen telefonischen Erstkontakt.

Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht.

Kinder stehen an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Während des Trennungsjahres steht jedoch auch dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt zu.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Unterhaltsberechtigt sind Personen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.

Gegenüber den Kindern haben die Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Katharina Tschuck, Rechtsanwalt in Elsenfeld
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